Zum Verständnis dieses Artikels sind folgende Seiten hilfreich:
  1. Personalausweis
  2. Regierungskomplex

Durch eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung (auch Angelprüfung, Anglerprüfung, Fischereiprüfung oder Sportfischerprüfung genannt) wird der Nachweis der Sachkunde im Fischen erbracht. Diese Sachkunde wird aus Natur- und Tierschutzgründen verlangt, um fischen zu dürfen.

Voraussetzungen

  • Personalausweis
  • Bestehen der theoretischen Fischerprüfung


Ort / Locations

Den Angelschein kannst du beim Innenministerium im Regierungskomplex beantragen.
Er ist auf der Karte mit dem entsprechenden Symbol markiert.

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Der Ablauf

Begib dich zum Innenministerium und benutze den Besucher-Computer.
Hier kannst du gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5000$ den Angelschein beantragen.Füll den Antrag aus und unterschreibe ihn.
Danach musst du die theoretische Fischerprüfung ablegen.
Dein Antrag wird zeitnah (1-7 Monate) von einem Regierungsbeamten bearbeitet und ausgestellt.
Im Eingangsbereich des Innenministeriums findest du Briefkästen.
Schau darin regelmäßig nach ob dein Angelschein ausgestellt wurde.



NH₄OH 18:56, 2. Apr. 2021 (MET)