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Durch eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung (auch Angelprüfung, Anglerprüfung, Fischereiprüfung oder Sportfischerprüfung genannt) wird der Nachweis der Sachkunde im Fischen erbracht. Diese Sachkunde wird aus Natur- und Tierschutzgründen verlangt, um fischen zu dürfen.
Voraussetzungen
- Personalausweis
- Bestehen der theoretischen Fischerprüfung
Ort / Locations
Den Angelschein kannst du beim Innenministerium im Regierungskomplex beantragen.
Er ist auf der Karte mit dem entsprechenden Symbol markiert.
Der Ablauf
Begib dich zum Innenministerium und benutze den Besucher-Computer.
Hier kannst du gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5000$ den Angelschein beantrtagen.Füll den Antrag aus und unterschreibe ihn.Danach musst du die theoretische Fischerprüfung ablegen.Dein Antrag wird zeitnah (1-7 Monate) von einem Regierungsbeamten bearbeitet und ausgestellt.Im Eingangsbereich des Innenministeriums findest du Briefkästen. Schau darin regelmäßig nach ob dein Angelschein ausgestellt wurde.
NH₄OH 18:56, 2. Apr. 2021 (MET)