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Version vom 8. April 2021, 06:42 Uhr
Durch eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung (auch Angelprüfung, Anglerprüfung, Fischereiprüfung oder Sportfischerprüfung genannt) wird der Nachweis der Sachkunde im Fischen erbracht. Diese Sachkunde wird aus Natur- und Tierschutzgründen verlangt, um fischen zu dürfen.
Voraussetzungen
- Personalausweis
- Fischerprüfung
Ort / Locations
Den Angelschein kannst du beim Innenministerium im Regierungskomplex beantragen.
Er ist auf der Karte mit dem entsprechenden Symbol markiert.
Der Ablauf
Begib dich zum Innenministerium und benutze den Besucher-Computer.
Hier kannst du gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5000$ den Angelschein beantragen.Füll den Antrag aus und unterschreibe ihn.
Danach musst du die theoretische Fischerprüfung ablegen.
Dein Antrag wird zeitnah (1-7 Tage) von einem Regierungsbeamten bearbeitet und der Angelschein ausgestellt.
Im Eingangsbereich des Innenministeriums findest du Briefkästen.
Schau darin regelmäßig nach ob dein Angelschein ausgestellt wurde.
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