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Version vom 7. April 2021, 09:37 Uhr
Durch eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung (auch Angelprüfung, Anglerprüfung, Fischereiprüfung oder Sportfischerprüfung genannt) wird der Nachweis der Sachkunde im Fischen erbracht. Diese Sachkunde wird aus Natur- und Tierschutzgründen verlangt, um fischen zu dürfen.
Voraussetzungen
- Personalausweis
- Bestehen der theoretischen Fischerprüfung
Ort / Locations
Den Angelschein kannst du beim Innenministerium im Regierungskomplex beantragen.
Er ist auf der Karte mit dem entsprechenden Symbol markiert.
Der Ablauf
Begib dich zum Besuchercomputer Beantragen aus und gibst einen Verwendungszweck für den Schein ein (Bsp. Beruflich oder für Sportliche Zwecke). Gegen eine festgelegte Gebühr kannst du die Prüfung ablegen. Bei der Prüfung musst du einen Fragebogen beantworten. Hast du diesen erfolgreich abgeschlossen, wird dir der Angelschein von der Behörde ausgestellt.
NH₄OH 18:56, 2. Apr. 2021 (MET)