Das Justizministerium (Aktuell geschlossen)

Aktuelle Regierungsstruktur

Das Justizministerium ist zuständig für die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und den Justizvollzug.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es den zum Beispiel den Richtern sagt, wie sie ihre Arbeit richtig erledigen.
In erster Linie ist das Justizministerium dafür verantwortlich, dass es genügend Mitarbeiter gibt, die Abteilungen gut zusammenarbeiten und die Gebäude in Schuss gehalten werden sowie geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. (Beispielsweise einen Gerichtssaal)
Das Justizministerium gliedert sich in 4 Abteilungen auf:

Abteilung - Personal, Haushalt und Organisation

Im Grundlegenden die Verwaltung des Ministeriums. In dieser Abteilung werden Personalentscheidungen getroffen, über den Haushaltsplan und über die allgemeine Organisation der einzelnen Abteilungen gesprochen.

Abteilung - Zivilrecht

Hierbei handelt es sich beim Zivilrecht um den Streit zwischen zwei privaten Personen, währenddessen es sich beim öffentlichen Recht um den Streit zwischen Bürgern und dem Staat handelt. Hier ein Beispiel dazu:
Zivilrecht: 2 Personen streiten sich darüber, wer von ihnen die Sachbeschädigung an einem Fahrzeug bezahlen muss. Da es zu keiner Einigung kommt, können sie ein Gericht über den Fall entscheiden lassen.

Abteilung - Justizvollzug

Beim Justizvollzug geht es darum, dass über die Straftaten einer Person geurteilt wird. Das Gericht kann die verurteilte Person zu verschiedenen Strafen verurteilen. Darunter zählt auch die härteste Strafe, der Justizvollzug. Hierbei erhält die Person eine Freiheitsstrafe.
Das Gericht kann aber auch Geldstrafen veranlassen sowie die Rückgabe von gestohlenem Eigentum fordern.

Abteilung - Strafrecht, Strafprozessrecht und soziale Dienste

Diese Abteilung kümmert sich um die Rechtsgebung im Bereich Strafrecht und Strafprozessrecht. Hierbei wird entschieden, welche Strafen es für welche Straftat gibt und welche Strafen gerecht oder ungerecht sind.
Im Bereich soziale Dienste geht es zum Beispiel darum, welchen Täter-Opfer-Ausgleich es gibt. Zum Beispiel die Höhe einer Entschädigung. Dies muss nicht zwingend vor Gericht geschehen.